Von uns gemacht: www.Schneider-Stefan.de
Willkommen auf meiner Homepage Was versteht man unter einer Nachlassregelung und Testamentsvollstreckung und warum sind diese so wichtig? Sie möchten, dass in Zukunft alles nach Ihrem Willen geregelt ist? Ich berate Sie über den richtigen Weg. Als Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker bin ich zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet. Dabei werden die Wünsche des Erblassers beachtet und  alle Maßnahmen in die Wege geleitet, die der Erhaltung, Sicherung, Nutzung und Vermehrung des verwalteten Nachlasses dienen. Meine Hauptaufgaben sind: Konstituierung des Nachlasses (Ermitteln und Erfassen) Erstellung eines Nachlassverzeichnisses Auskunfts- und Rechenschaftspflicht Sorgfältige Nachlassverwaltung Erklärung und Zahlung der Erbschaftsteuer Auseinandersetzung des Nachlasses Im Rahmen meiner Tätigkeit betreue ich Privatpersonen und Erbengemeinschaften. Sie haben jederzeit das gute Gefühl, alles richtig geregelt und vorgesorgt zu haben und vermeiden mögliche Erbstreitigkeiten. Für Sie wichtig: Gibt es vom Verstorbenen keine letztwillige Verfügung, ein Testament oder einen notariellen Erbvertrag, so tritt bei der Verteilung des Nachlasses automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Ordnung ist das halbe Leben. Der erste Schritt zur Nachlassregelung ist daher Unterlagen zu prüfen und zu ordnen. Nachdem Ihr Nachlass geklärt ist, muss entschieden werden, ob Sie ein Testament* oder einen Erbvertrag wünschen. Wenn Sie Ihr Erbe anders verteilen wollen als gesetzlich vorgesehen, sollten Sie sich unbedingt um ein Testament kümmern*. Doch wo anfangen? Welche Schritte gilt es zu beachten um gravierenden Fehler zu vermeiden? Im Laufe eines Lebens sammeln sich zahlreiche Unterlagen, viele davon einmalig und manche unersetzbar. Bei der Nachlassregelung spielen vor allem solche Unterlagen eine wichtige Rolle, die Auskunft über Ihre Besitztümer und Vermögensverhältnisse geben. Neben Bankkonten gehören auch langfristige Anlagen wie Sparbücher, Wertpapier- portfolios oder Bausparverträge in diese Kategorie. Übrigens: Damit z.B. Angehörige oder Erben im Notfall schnell und einfach Ihre Bankgeschäfte übernehmen können, ist eine umfassende Bank- oder zumindest eine Kontovollmacht sinnvoll.
Bei ihrer Nachlassregelung sollten Sie nichts dem Zufall überlassen
Vereben ist wie ein Puzzle, da ist es nicht verwunderlich, dass viele die Übersicht verlieren. Haben Sie sich einmal darüber Gedanken gemacht, dass eine Nachlass- regelung im Todesfall nicht nur regelt wer was bekommt, sondern auch festlegt wen Sie bei Ihrem Nachlass nicht bedenken möchten?
Unterlagen sammeln und prüfen
Bankkonten Sparbücher Wertpapiere Bausparverträge Bank- oder Kontovollmacht Versicherungen Kreditunterlagen Steuerunterlagen Sonstige Verträge Fahrzeugunterlagen Passwörter und Zugangsdaten
Die gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Reihenfolge richtet sich nach Verwandtschaftsverhältnis: Erben 1. Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Erben 2. Ordnung  sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Erben 3. Ordnung  sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Ehegattenerbrecht  Das Ehegattenerbrecht wird neben der 1., 2. und 3. Ordnung unterschiedlich betrachtet. Zudem ist auch der eheliche Güterstand zu berücksichtigen.
Das Prinzip ist einfach: Vorrangige Ordnungen schließen nachfolgende aus.
Sie haben weitere Fragen? Besuchen Sie unseren FAQ Bereich oder vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Termin mit uns.
Zertifizierter Nachlasspfleger Registrierter Berufsbetreuer
Diplom Rechtspfleger (FH) Fachjurist
Meine Leistungen im Überblick*: Nachlasspflegschaften und Testamentsvollstreckung Ich berate Sie im Rahmen meiner Tätigkeit als Testamentsvollstrecker zum Thema Testamentsvollstreckung. Keine reine Rechtsberatung. Ich nenne Ihnen die entsprechenden Stellen (Fachanwalt, Notar) und begleite Sie bei Ihrer gesamten Nachlassregelung. Selbstverständlich können Sie mich im Rahmen Ihres Testaments, zur Sicherstellung Ihrer Wünsche, in meinem Spezialgebiet als Testamentsvollstrecker einsetzen. Ihr F.M. Rokoschewski  
F.M. Rokoschewski Zertifizierter Nachlasspfleger Fachjurist
mail@rokoschewski.de
Raiffeisenstraße 14 97295 Waldbrunn
0162 973 7592 0261 2016 184 198 Telefon Fax
Raiffeisenstraße 14 97295 Waldbrunn
F.M. Rokoschewski - Zertifizierter Nachlasspfleger - Fachjurist
Von uns gemacht: www.Schneider-Stefan.de 0162 973 7592 0261 2016 184 198 Telefon Fax
Willkommen auf meiner Homepage Was versteht man unter einer Nachlassregelung und Testamentsvollstreckung und warum sind diese so wichtig? Sie möchten, dass in Zukunft alles nach Ihrem Willen geregelt ist? Ich berate Sie über den richtigen Weg. Als Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker bin ich zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet. Dabei werden die Wünsche des Erblassers beachtet und alle Maßnahmen in die Wege geleitet, die der Erhaltung, Sicherung, Nutzung und Vermehrung des verwalteten Nachlasses dienen. Meine Hauptaufgaben sind: Konstituierung des Nachlasses (Ermitteln und Erfassen) Erstellung eines Nachlassverzeichnisses Auskunfts- und Rechenschaftspflicht Sorgfältige Nachlassverwaltung Erklärung und Zahlung der Erbschaftsteuer Auseinandersetzung des Nachlasses Im Rahmen meiner Tätigkeit betreue ich Privatpersonen und Erbengemeinschaften. Sie haben jederzeit das gute Gefühl, alles richtig geregelt und vorgesorgt zu haben und vermeiden mögliche Erbstreitigkeiten. Für Sie wichtig: Gibt es vom Verstorbenen keine letztwillige Verfügung, ein Testament oder einen notariellen Erbvertrag, so tritt bei der Verteilung des Nachlasses automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Ordnung ist das halbe Leben. Der erste Schritt zur Nachlassregelung ist daher Unterlagen zu prüfen und zu ordnen. Nachdem Ihr Nachlass geklärt ist, muss entschieden werden, ob Sie ein Testament* oder einen Erbvertrag wünschen. Wenn Sie Ihr Erbe anders verteilen wollen als gesetzlich vorgesehen, sollten Sie sich unbedingt um ein Testament kümmern*. Doch wo anfangen? Welche Schritte gilt es zu beachten um gravierenden Fehler zu vermeiden? Im Laufe eines Lebens sammeln sich zahlreiche Unterlagen, viele davon einmalig und manche unersetzbar. Bei der Nachlassregelung spielen vor allem solche Unterlagen eine wichtige Rolle, die Auskunft über Ihre Besitztümer und Vermögensverhältnisse geben. Neben Bankkonten gehören auch langfristige Anlagen wie Sparbücher, Wertpapier-portfolios oder Bausparverträge in diese Kategorie. Übrigens: Damit z.B. Angehörige oder Erben im Notfall schnell und einfach Ihre Bankgeschäfte übernehmen können, ist eine umfassende Bank- oder zumindest eine Kontovollmacht sinnvoll.
mail@rokoschewski.de
Vereben ist wie ein Puzzle, da ist es nicht verwunderlich, dass viele die Übersicht verlieren. Haben Sie sich einmal darüber Gedanken gemacht, dass eine Nachlassregelung im Todesfall nicht nur regelt wer was bekommt, sondern auch festlegt wen Sie bei Ihrem Nachlass nicht bedenken möchten?
Unterlagen sammeln und prüfen
Bankkonten Sparbücher Wertpapiere Bausparverträge Bank- oder Kontovollmacht Versicherungen Kreditunterlagen Steuerunterlagen Sonstige Verträge Fahrzeugunterlagen Passwörter und Zugangsdaten
Die gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Reihenfolge richtet sich nach Verwandtschaftsverhältnis: Erben 1. Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Erben 2. Ordnung  sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Erben 3. Ordnung  sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Ehegattenerbrecht  Das Ehegattenerbrecht wird neben der 1., 2. und 3. Ordnung unterschiedlich betrachtet. Zudem ist auch der eheliche Güterstand zu berücksichtigen.
Das Prinzip ist einfach: Vorrangige Ordnungen schließen nachfolgende aus.
Zertifizierter Nachlasspfleger Registrierter Berufsbetreuer
Diplom Rechtspfleger (FH) Fachjurist
Meine Leistungen im Überblick: Nachlasspflegschaften und Testamentsvollstreckung Ich berate Sie im Rahmen meiner Tätigkeit als Testamentsvollstrecker zum Thema Testamentsvollstreckung. Keine reine Rechtsberatung. Ich nenne Ihnen die entsprechenden Stellen (Fachanwalt, Notar) und begleite Sie bei Ihrer gesamten Nachlassregelung. Selbstverständlich können Sie mich im Rahmen Ihres Testaments, zur Sicherstellung Ihrer Wünsche, in meinem Spezialgebiet als Testamentsvollstrecker einsetzen. Ihr F.M. Rokoschewski