Willkommen auf meiner Homepage
Was versteht man unter einer Nachlassregelung und
Testamentsvollstreckung und warum sind diese so wichtig?
Sie möchten, dass in Zukunft alles nach Ihrem Willen
geregelt ist? Ich berate Sie über den richtigen Weg. Als
Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker bin ich zur
ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet.
Dabei werden die Wünsche des Erblassers beachtet und
alle Maßnahmen in die Wege geleitet, die der Erhaltung,
Sicherung, Nutzung und Vermehrung des verwalteten
Nachlasses dienen.
Meine Hauptaufgaben sind:
Konstituierung des Nachlasses
(Ermitteln und Erfassen)
Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
Auskunfts- und Rechenschaftspflicht
Sorgfältige Nachlassverwaltung
Erklärung und Zahlung der Erbschaftsteuer
Auseinandersetzung des Nachlasses
Im Rahmen meiner Tätigkeit betreue ich Privatpersonen und
Erbengemeinschaften. Sie haben jederzeit das gute Gefühl,
alles richtig geregelt und vorgesorgt zu haben und
vermeiden mögliche Erbstreitigkeiten. Für Sie wichtig:
Gibt es vom Verstorbenen keine letztwillige Verfügung, ein
Testament oder einen notariellen Erbvertrag, so tritt bei der
Verteilung des Nachlasses automatisch die gesetzliche
Erbfolge ein.
Ordnung ist das halbe Leben.
Der erste Schritt zur Nachlassregelung ist daher Unterlagen
zu prüfen und zu ordnen. Nachdem Ihr Nachlass geklärt ist,
muss entschieden werden, ob Sie ein Testament* oder einen
Erbvertrag wünschen. Wenn Sie Ihr Erbe anders verteilen
wollen als gesetzlich vorgesehen, sollten Sie sich unbedingt
um ein Testament kümmern*. Doch wo anfangen?
Welche Schritte gilt es zu beachten um gravierenden Fehler
zu vermeiden?
Im Laufe eines Lebens sammeln sich zahlreiche Unterlagen,
viele davon einmalig und manche unersetzbar. Bei der
Nachlassregelung spielen vor allem solche Unterlagen eine
wichtige Rolle, die Auskunft über Ihre Besitztümer und
Vermögensverhältnisse geben. Neben Bankkonten gehören
auch langfristige Anlagen wie Sparbücher, Wertpapier-
portfolios oder Bausparverträge in diese Kategorie.
Übrigens: Damit z.B. Angehörige oder Erben im Notfall
schnell und einfach Ihre Bankgeschäfte übernehmen
können, ist eine umfassende Bank- oder zumindest eine
Kontovollmacht sinnvoll.
Bei ihrer Nachlassregelung sollten
Sie nichts dem Zufall überlassen
Vereben ist wie ein Puzzle, da ist es nicht verwunderlich, dass viele die Übersicht
verlieren. Haben Sie sich einmal darüber Gedanken gemacht, dass eine Nachlass-
regelung im Todesfall nicht nur regelt wer was bekommt, sondern auch festlegt wen
Sie bei Ihrem Nachlass nicht bedenken möchten?
Unterlagen sammeln und prüfen
Bankkonten
Sparbücher
Wertpapiere
Bausparverträge
Bank- oder Kontovollmacht
Versicherungen
Kreditunterlagen
Steuerunterlagen
Sonstige Verträge
Fahrzeugunterlagen
Passwörter und Zugangsdaten
Die gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Reihenfolge richtet sich nach
Verwandtschaftsverhältnis:
Erben 1. Ordnung
sind die Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, Enkel und
deren Abkömmlinge.
Erben 2. Ordnung
sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.
Erben 3. Ordnung
sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.
Ehegattenerbrecht
Das Ehegattenerbrecht wird neben der 1., 2. und 3. Ordnung
unterschiedlich betrachtet. Zudem ist auch der eheliche
Güterstand zu berücksichtigen.
Das Prinzip ist einfach:
Vorrangige Ordnungen schließen nachfolgende aus.
Sie haben weitere Fragen?
Besuchen Sie unseren
FAQ Bereich oder vereinbaren
Sie gerne einen unverbindlichen
Termin mit uns.
Zertifizierter Nachlasspfleger
Registrierter Berufsbetreuer
Diplom Rechtspfleger (FH)
Fachjurist
Damit im Fall der Fälle alles passt.
Eine rechtliche Betreuung gibt Sicherheit.
Meine Leistungen im Überblick*:
Nachlasspflegschaften und Testamentsvollstreckung
Ich berate Sie im Rahmen meiner Tätigkeit als Testamentsvollstrecker zum
Thema Testamentsvollstreckung. Keine reine Rechtsberatung. Ich nenne
Ihnen die entsprechenden Stellen (Fachanwalt, Notar) und begleite Sie bei
Ihrer gesamten Nachlassregelung. Selbstverständlich können Sie mich im
Rahmen Ihres Testaments, zur Sicherstellung Ihrer Wünsche, in meinem
Spezialgebiet als Testamentsvollstrecker einsetzen.
Ihr F.M. Rokoschewski
F.M. Rokoschewski
Zertifizierter Nachlasspfleger
Fachjurist
Raiffeisenstraße 14
97295 Waldbrunn